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Willkommen beim Bundesverband der Betriebsrentner

Im Namen des Vorstandes begrüße ich Sie herzlich. Wir sind der einzige Fachverband in Deutschland, der sich ausschließlich mit der betrieblichen Altersversorgung und Altersvorsorge befasst, kurz bAV genannt.

Als gemeinnütziger Verein kämpfen wir für die Interessen von rund 10 Mio. Betriebsrentnern sowie 25 Mio. Anwärtern auf eine Betriebsrente. Unser Verband zählt schon heute mehr als 1.000 Mitglieder. Unsere Webseite hat mehr als 700.000 Besucher jährlich. Wir sehen uns als Sprachrohr der derzeitigen und zukünftigen Betriebsrentner. Unser Ziel ist es, Arbeitgebern und Gerichten die Interessen der Betriebsrentner so deutlich zu machen, sodass sie angemessen berücksichtigt werden.

Wir engagieren uns für ein übersichtliches und verständliches Betriebsrentengesetz (kurz BetrAVG). Dazu haben wir – auf der Grundlage des gesetzlichen Handbuchs – einen Vorschlag zur Reform des § 16 BetrAVG eingereicht. Er ist im BT-Lobbyregister unter der Nummer K 6522.379 hinterlegt.

Ferner haben wir in unserem NRW Forum 2026 die Meinungen von Experten eingeholt. Schauen Sie dazu die nachstehenden Videos an. Sie hören und sehen dort eine Übersicht der derzeit unterschiedlichen Sichtweisen.

Unsere Arbeit für die Gemeinschaft hat drei Schwerpunkte:

  1. Beratung unserer Mitglieder
  2. Aufspüren von Gesetzeslücken durch die Analyse der Urteile der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) als Grundlage der notwendigen Gesetzes-Arbeit
  3. Unterstützung der Politiker bei deren Gesetzes-Arbeit im Ausschuss für Arbeit und Soziales

► Unsere Beratung unserer Mitglieder ist bedarfsgerecht.

Wir beraten Sie als ältere Mitglieder beim Übergang in den Ruhestand und beantworten Fragen zu Ihrer Betriebsrente, zum Beispiel:

– Kommt die Rente automatisch oder bei wem muss ich mich wie melden?
– Ist die Rentenhöhe korrekt berechnet?
– Wann und wieviel muss der Arbeitgeber zum Inflationsausgleich zahlen, damit die Rente ihren Wert behält?

Wir beraten Sie als jüngere Mitglieder bei der Auswahl der richtigen Direktversicherung, die Sie im Wege einer Entgeltumwandlung mitfinanzieren, zum Beispiel:

– Wie berechne ich meine Versorgungslücke?
– Soll ich eine Direktversicherung mit einem Fondstarif abschließen, um den Arbeitgeberzuschuss zu bekommen?
– Soll ich das Arbeitgeberangebot im Rahmen des neuen Opting-Out-Verfahrens annehmen?
– Kann ich mit der neuen tarifrechtlichen Beitragszusage meine gesetzliche Altersrente verbessern?

Die Angebote der Arbeitgeber sind komplex. Es fehlen zumeist die wichtigsten Informationen in einfacher Sprache. Wir erläutern die Vorteile der Entgeltumwandlung zum Sparen für die Rente über den Arbeitgeber. So können Sie die Vorteile einer Betriebsrente besser einschätzen und erkennen, welches Angebot für Sie sinnvoll ist. Zudem geben wir Tipps, wie Sie den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss beantragen können.

► Unsere Analysen der Urteile der Arbeitsgerichte sollen helfen, Gesetzeslücken zu schließen.

Um Vorschläge zur Verbesserung des BetrAVG zu machen, analysieren wir die bAV-Urteile der Landesarbeitsgerichte sowie des Bundesarbeitsgerichtes. Eine Übersicht dazu finden Sie in der Rubrik „News für Rentner“. Dabei stehen zurzeit die Global Player im Fokus, die mittelständische Betriebe in Deutschland gekauft haben und sich dabei verpflichtet haben, das bestehende Versorgungswerk fortzuführen. Um Kosten im Konzern zu sparen, werden nicht selten die Anpassung der Renten oder der dienstabhängigen Pensionszusagen abgelehnt, alte Versorgungsrichtlinien nachteilig ausgelegt und/oder die teure Pensionskasse durch eine preisgünstige Unterstützungskasse ausgewechselt, ohne dafür eine rechtswirksame Betriebsvereinbarung zu haben.

Da die Sachverhalte kompliziert und die gesetzlichen Regelungen unklar sind, kommt es immer wieder zu Fehlentscheidungen zugunsten der Unternehmen (so z.B. LAG München vom 17.03.2025 – 4 Sla 406/24).

► Unsere Vorschläge sind unangenehm-angenehm.

Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (kurz BetrAVG) wurde im Jahr 1974 geschaffen. Nicht nur wir, sondern auch Richter und Anwälte berichten, dass die unklare Gesetzeslage ihre Arbeit erschwert, sodass in der schnelllebigen Gerichtspraxis Fehlurteile zulasten der Betriebsrentner unvermeidlich sind – trotz der „kreativen Beiträge“ des BAG, das hilft, die Lücken zu schließen.

Zurzeit kämpfen wir um die Verbesserung der Regeln zum Ausgleich des Inflationsverlustes unserer Renten. Das zuständige Bundesministerium und auch das BAG übersehen, dass sich die wirtschaftliche Lage der deutschen Betriebe, insbesondere von Global Playern, durch die Weiterentwicklung der IT- und der Management-Strukturen grundlegend verändert hat.

Trotzdem überprüfen die Gerichte die wirtschaftliche Lage dieser Betriebe, die in der Regel Tochtergesellschaften in einem Konzerngeflecht sind, immer noch nach deren Eigenkapital und dessen Verzinsung, obwohl diese „Töchter“ kein Eigenkapital mehr benötigen.

Wir meinen, dass dieses Schema überdacht werden muss.

Dazu haben wir in unserem NRW-Forum im März 2026 eine Anhörung von Sachverständigen durchgeführt. Schauen Sie mal in die nachstehenden Videos. Es gibt interessante Erkenntnisse.

Dr. Horst Metz für den Vorstand

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Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Telefon: 0221 3989 9871

Mailadresse: info(at)betriebsrentner.de

Unser Verband ist :    

KOMPETENT  +  UNABHÄNGIG  +  STARK